Du kannst mit ein und derselben Einrichtung nicht gleichzeitig einen Freiwilligendienst- und einen Praktikumsvertrag eingehen. Wenn die Aufgaben allerdings in Zusammenhang mit deinem Studium stehen, kannst du bei seiner deiner Universität anfragen, den Freiwilligendienst als Praktikum anerkennen zu lassen.
Eine solche Vereinbarung (die allerdings nicht einem Praktikumsvertrag entsprechen darf) kann zwischen dir, dem DFJW und der Universität / Schule geschlossen und unterschrieben werden.
Erreichen von ECTS-Punkten durch den Freiwilligendienst
Du kannst neben deinem Freiwilligendienst an einer deutschen oder französischen Hochschule eingeschrieben sein und studieren (als Fernstudium oder an einer französischen Hochschule, da es sich bei dem Freiwilligendienst um eine Vollzeitbeschäftigung handelt).
Wenn du zugleich einen Studentenstatus hast kannst du für deinen Einsatz ECTS-Punkte (European Credits Transfer System) erhalten, wenn deine Aufgaben in Absprache mit der Universität in Zusammenhang mit Kompetenzen, Kenntnissen oder Fähigkeiten, die für dein Studium benötigt werden, stehen.