FAQ

Ich würde gerne mehr über den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst erfahren (DFFD)

Wie lange dauert ein Deutsch-Französischer Freiwilligendienst?

Die Dauer deines Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes hängt vom jeweiligen Bereich ab: Im Schul- und im Hochschulbereich dauert er zehn Monate, in allen anderen Bereichen sind es zwölf Monate. Grundsätzlich beginnen die Freiwilligendienste in allen Bereichen Anfang September. Weder Dauer, noch Beginn des Freiwilligendienstes können von diesen Daten abweichen.

Darf ich einen 6-monatigen Deutsch-Französischen Freiwilligendienst machen?

Nein, ein Deutsch-Französischer Freiwilligendienst dauert mindestens 10 Monate. Im Schul- und Hochschulbereich dauert er 10 Monate und in allen anderen Einsatzgebieten 12 Monate.

Alle Deutsch-Französische Freiwilligendienste fangen im September an. Weder Dauer, noch Beginn des Freiwilligendienstes können von diesen Daten abweichen.

Was ist mein juristischer Status?

Die deutschen Freiwilligen sind wie die französischen Freiwilligen bei der Agence du Service Civique angemeldet. Dein Freiwilligendienst wird als nationaler Service Civique betrachtet und du erhältst dadurch einen Freiwilligendienstausweis. Damit kannst du ggs. in Kinos, Museen etc. einen kostengünstigeren Eintritt bekommen.

Einige Freiwilligendienste laufen im Rahmen des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) ab. Die deutschen Freiwilligen haben somit einen doppelten Status: Volontaires en Service Civique und Freiwillige im IJFD.

Wie hoch ist meine wöchentliche Arbeitszeit?

Die wöchentliche Präsenszeit in der Einsatzstelle kann zwischen 24 und 35 Stunden pro Woche betragen. In diesen ist auch die Vorbereitung, die du für deinen Einsatz benötigst, eingeschlossen. Den genauen Umfang deiner Arbeitszeit musst du bei deiner Ankunft mit deiner Einsatzstelle festlegen.

In Ausnahmefällen kann die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden verteilt auf sechs Tage ausgeweitet werden. Diese Überstunden müssen durch zusätzlichen Urlaubsanspruch ausgeglichen werden.

Werde ich während meines Freiwilligendienstes Kontakt mit anderen Freiwilligen haben?

Während deines Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes wirst du gemeinsam mit anderen Freiwilligen deines Einsatzgebiets die Fortbildungsseminare absolvieren (insgesamt 25 Tage auf das ganze Jahr verteilt). Ziel dieser binationalen Seminare ist es, dich auf deinen Einsatz vorzubereiten und dich während deines Freiwilligenjahres zu begleiten.

Ist die Teilnahme am Freiwilligendienst kostenpflichtig?

Nein, die Teilnahme am Freiwilligendienst ist nicht kostenpflichtig.

Erhalte ich während meines Freiwilligendienstes ein Gehalt?

Während der Dauer deines gesamten Freiwilligendienstes erhalten die deutschen Freiwilligen eine monatliche Aufwandsentschädigung von der Agence du Service Civique. Da es eine steuerfreie Entschädigung ist, handelt es sich nicht um ein Gehalt.

Im Schul- und Hochschulbereich erhalten die deutschen Freiwilligen in Frankreich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 489,59 €. In allen anderen Einsatzgebieten kann der Betrag anders ausfallen.

Außerdem müssen die Einsatzstellen den Freiwilligen entweder eine Geld- oder Sachleistung (Unterkunft, Transport, Verpflegung etc.) in Höhe von mindestens 111.35€ ausbezahlen.

Ich möchte am Deutsch-Französischen Freiwilligendienst teilnehmen

Ist es eine Voraussetzung, zweisprachig zu sein, um einen DFFD zu absolvieren?

Es ist nicht notwendig, beide Sprachen zu beherrschen, um einen Deutsch-Französischen Freiwilligendienst zu machen. Ziel des Programmes ist es nämlich, Freiwilligen zu ermöglichen, sich in der Partnersprache zu verbessern! In manchen Fällen ist es sogar möglich, einen Deutsch-Französischen Freiwilligendienst ganz ohne französische Sprachkenntnisse zu absolvieren.

Aber: Im Rahmen eines Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes im Schulbereich wird nach einem Französischniveau von mindestens A2/B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen gefragt. Was den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst im Hochschulbereich betrifft, ist das Sprachniveau B1 erforderlich.

Was sind die Teilnahmebedingungen?

Um am Programm teilnehmen zu dürfen, musst du zwischen 18 und 25 Jahren alt sein.

Dein Hauptwohnsitz muss sich in Deutschland befinden.

Des Weiteren ist es dir nicht möglich, einen zweiten Internationalen Jugendfreiwilligendienst oder Service Civique absolviert zu haben, unabhängig von seiner Dauer.

Je nach Art des Freiwilligendienstes können Grundkenntnisse in der Partnersprache erforderlich sein.

Es ist kein spezifischer Abschluss erforderlich.

Darf ich einen DFFD machen, obwohl ich minderjährig bin?

Für den Deutsch-Französischer Freiwilligendienst im Vereinswesen und Gebietskörperschaften: Es hängt vor der Entsendeorganisation ab. In manchen Strukturen ist es möglich, den Freiwilligendienst zu beginnen, wenn du im 18. Lebensjahr bist. Am besten fragst du direkt deine Entsenderorganisation Wenn diese damit einverstanden ist, wirst du die Genehmigung deines gesetzlichen Vertreters benötigen.

Für den Freiwilligendienst im Schul- und Hochschulbereich musst du spätestens am 1. September des Freiwilligenjahrs volljährig sein.

Ich bin 25. Darf ich einen Deutsch-Französischen Freiwilligendienst machen?

Es ist möglich, einen Deutsch-Französischen Freiwilligendienst bis 25 Jahre zu absolvieren. Du musst zu Beginn des Freiwilligendienstvertrages noch 25 Jahre alt sein.

Im Schul- oder Hochschulbereich musst du am 1. des Freiwilligenjahres noch 25 sein. Bei Fragen zu diesem Thema kannst du dich direkt an uns wenden.

Ich habe keine deutsche Staatsangehörigkeit aber wohne in Deutschland. Darf ich mitmachen?

Da es sich beim Deutsch-Französische Freiwilligendienst um einen Service Civiquet handelt, gelten die gleichen Bedingungen.

Der Deutsch-Französische Freiwilligendienst ist ohne Bedingung für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums geöffnet.

Für andere Länder : Bei Fragen zu diesem Thema kannst du dich direkt an uns wenden.

Ich habe schon in einer anderen Einrichtung einen Freiwilligendienst gemacht, darf ich beim DFFD mitmachen?

Nein, es ist nicht möglich, zwei Freiwilligendienste zu absolvieren, unabhängig von der jeweiligen Dauer.

Wie kann ich einen Einsatzort finden?

Für den Deutsch-Französischer Freiwilligendienst im Vereinswesen und Gebietskörperschaften: Im Rahmen des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes musst du dich zuerst mit einer Entsendeorganisation in deinem Heimatland in Verbindung setzen. Diese Organisation wird die Suche nach einer Partnereinrichtung übernehmen, die deinem Profil und deinen Interessen entspricht. Die Liste der Einsatzorte, die eine Partnerschaft mit dem DFJW haben, findest du im Bereich „Für Freiwillige“, jede Überschrift entspricht einem Freiwilligendiensttyp.

Für den Deutsch-Französischer Freiwilligendienst im Schul- und Hochschulbereich: nachdem deine Bewerbung von unserem Freiwilligendienstteam validiert wurde, erfolgt die Zuteilung zu einer Einsatzstelle auf unserer Online-Bewerbungsplattform VFA@IN: https://vfa-in.ofaj.org/. Natürlich werden dabei dein Profil und deine Interessen bestmöglich berücksichtigt. Mehr Infos zum Bewerbungsverfahren findest du im Bereich „Für Freiwillige“.

Ich habe schon eine Einsatzstelle gefunden, die mich für den Freiwilligendienst aufnimmt. Was muss die Einsatzstelle tun?

Für den Deutsch-Französischer Freiwilligendienst im Vereinswesen und in Gebietskörperschaften: Um deutsche Freiwillige aufzunehmen muss eine französische Einsatzstelle eine Partnerschaft mit einer deutschen Entsendeorganisation haben, die von der Agence du Service Civique genehmigt ist.

Wenn dies nicht der Fall ist, ist es nicht möglich, Freiwillige im Rahmen des Deutsch-Französischen Freiwilligendienst aufzunehmen. Die Liste der Einsatzorte in Frankreich und in Deutschland findest du im Bereich „Für Freiwillige“. Jede Überschrift entspricht einem Freiwilligendiensttyp.

Für den Deutsch-Französischer Freiwilligendienst im Schul- und Hochschulbereich: Nachdem deine Bewerbung von unserem Freiwilligendienstteam validiert wurde, erfolgt die Zuteilung zu einer Einsatzstelle auf unserer Online-Bewerbungsplattform VFA@IN: https://vfa-in.ofaj.org/. Natürlich werden dabei dein Profil und deine Interessen bestmöglich berücksichtigt. Mehr Infos zum Bewerbungsverfahren findest du im Bereich „Für Freiwillige“.

Welche Dokumente muss ich für meine Bewerbung einreichen?

Für den Deutsch-Französischer Freiwilligendienst im Schul- und Hochschulbereich: die benötigten Dokumente sind ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben, die du auf die Online-Bewerbungsplattform VFA@IN hochladen musst: https://vfa-in.ofaj.org/

Für den Deutsch-Französischer Freiwilligendienst im Vereinswesen und Gebietskörperschaften: Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren erteilen die Entsendeorganisationen.

Mehr Infos zum Bewerbungsverfahren findest du unter „Für Freiwillige“.

Wann muss ich mich bewerben?

Für den Deutsch-Französischer Freiwilligendienst im Vereinswesen und in Gebietskörperschaften: Es ist besser, sich so früh wie möglich bei den Entsendeorganisationen zu erkundigen (die Ausschreibungen werden meist Anfang Januar für einen Start in September veröffentlicht). Die Bewerbungsfristen hängen von den Einrichtungen ab. Meistens werden die Freiwilligen im Frühling ausgewählt.
Für den Deutsch-Französischer Freiwilligendienst im Schul- und Hochschulbereich und im DFJW: die Ausschreibungen für Bewerbungen werden im Bereich „Laufendende Ausschreibungen“ veröffentlicht.

Werden die Kosten für die Anreise bis zum Einsatzort übernommen?

Der Deutsch-Französische Freiwilligendienst beginnt systematisch mit einem Einführungsseminar. Fahrtkosten vom deinem Wohnort bis zum Seminarort und anschließend bis zu deiner Einsatzstelle werden vom DFJW zurückerstattet. Sobald die Freiwilligen die Informationen zu ihrem Seminarort erhalten haben, müssen sie ihre Reise selbst organisieren.

Ich habe Fragen zu meiner Aufwandsentschädigung

Wie hoch ist meine Aufwandsentschädigung?

Während der Dauer deines gesamten Freiwilligendienstes, von Anfang September bis zum Ende des Vertrags, erhalten die deutschen Freiwilligen eine monatliche Aufwandsentschädigung von der Agence du Service Civique. Diese beträgt 489,59€.

Außerdem muss die Einsatzstelle dir entweder eine Geld- oder Sachleistung (Unterkunft, Transport, Verpflegung…) in Höhe von 111,35€ ausbezahlen.

ACHTUNG! Solltest du die Sachleistung (Unterbringungsangebot) deiner Einsatzstelle ablehnen, ist diese nicht dazu verpflichtet, dir den entsprechenden Geldbetrag auszubezahlen.

Kann mein Kindergeld fortgezahlt werden?

Fur den Deutsch-Französischer Freiwilligendienst im Vereinswesen und in Gebietskörperschaften: Die Fortzahlung des Kindergeldes ist davon abhängig, ob deine Entsendeorganisation ein anerkannter Träger ist. Nähere Informationen hierzu erteilen die Entsendeorganisationen.

Für den Deutsch-Französischer Freiwilligendienst im Schul- und Hochschulbereich: Während der gesamten Dauer deines Freiwilligendienstes haben deine Eltern weiterhin Anspruch auf die Fortzahlung des Kindergeldes. Die Familienkasse benötigt dafür eine Bescheinigung über das Ableisten eines Freiwilligendienstes. Hier kann der Vertrag eingereicht werden oder (falls der Vertrag noch nicht vorliegt) eine Bescheinigung, die gegebenenfalls beim DFJW nachgefragt werden kann.

Gibt es Möglichkeiten, ein zusätzliches Stipendium zu bekommen?

Viele Regionen in Frankreich bieten für Freiwillige des Service Civique Vergünstigungen oder sonstige weitere Vorteile an. Mehr Infos findest du unter folgendem Link:

http://www.service-civique.gouv.fr/avantages/

Für diese Regionen können folgende Links interessant sein:

Région Alsace: http://www.priorite-jeunessealsace.eu/IMG/pdf/prj_a4_service_civique.pdf

Région Rhône Alpes: http://www.rhonealpes.fr/1040-servicecivique.htm#par28390

Région Bretagne: http://www.bretagne.bzh/jcms/preprod_164501/fr/aide-auxjeunes-en-service-civique-sur-le-territoire-de-bretagne

Région PACA: http://www.regionpaca.fr/se-former/vie-lyceenne-etapprentie/education-artistique-et-culturelle/pass-culture.html

Ist meine monatliche Entschädigung versteuert?

Die Aufwandsentschädigung, die du im Rahmen des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes erhälst, unterliegt weder der deutschen, noch der französischen Einkommenssteuer.

Ich habe Fragen zu meinen Sozialrechten

Zahle ich während meines Freiwilligendienstes in meine Rente ein?

Ja, während der Gesamtdauer ihres Freiwilligendienstes zahlen die Freiwilligen im Rahmen ihrer Rentenversicherung Beiträge in die französische Rentenkasse Sécurité sociale ein. Diese begründen einen Rentenanspruch gegenüber der französischen Sozialversicherung.

Diese Zeiten können in der deutschen Alterssicherung (z.B. der Deutschen Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständischen Versorgungswerken) bei der Prüfung des Renten- (Versorgungs- ) anspruchs im Rahmen des Europarechts berücksichtigt werden.

Mehr Informationen auf : http://www.deutscherentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/International/zusammenrechnung_zeiten_rentenanspruch/00_faq_liste_zusammenrechnung_von_zeiten_fuer_rentenanspruch.html

Bin ich während meines Freiwilligendienstes versichert?

Die Agence du Service Civique bezahlt während des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes die Sozialversicherungsbeiträge der Freiwilligen, was dir eine grundlegende Gesundheitsabdeckung garantiert.

Die Entsendeorganisation ist dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung für die Freiwilligen im Ausland abzuschließen, die eine Krankenversicherung, eine Unfallversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Rücktransportversicherung beinhaltet.

Für den Freiwilligendienst im Vereinswesen und Gebietskörperschaften: Um die Versicherungsgesellschaft und die Details der Dienstleistungen zu kennen, wende dich bitte direkt an deine Entsendeorganisation.

Habe ich nach meinem Deutsch-Französischen Freiwilligendienst Anspruch auf die Arbeitslosenentschädigungen?

Durch Ableisten des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes erlangst du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wenn du bereits vor deinem Freiwilligendienst Arbeitslosengeld bezogen hast, ist die Fortzahlung währenddessen eingestellt. Nach Beendigung des Dienstes musst du dich erneut bei der Agentur für Arbeit melden, um deine neue Situation zu klären.

Ich habe Fragen zu meinen Rechten

Habe ich Recht auf Urlaub?

Freiwillige haben einen Urlaubsanspruch von zwei Tagen pro abgeleisteten Monat.
Freiwillige mit Schul- oder Semesterferien sollen ihre Urlaubstage in dieser Zeit nehmen. Freiwillige ohne Schul- oder Semesterferien können ihre Urlaubstage in Absprache mit ihrer Einsatzstelle nach Belieben nehmen.

Darf man in besonderen Fällen nach zusätzlichen Urlaubstagen fragen?

Es kann Anspruch auf Sonderurlaub von höchstens drei Tagen für folgende Familienereignisse bestehen: Geburt eines Kindes, Hochzeit, Eintragen einer Lebenspartnerschaft.

Im Todesfall eines Verwandten  ersten Grades kann der Anspruch auf zehn Tage ausgeweitet werden.

Du musst deine seine Einsatzstelle und das DFJW unbedingt über deinen Wunsch, Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen, informieren.

Hab ich das Recht auf eine Fortbildung?

Du hast Recht auf 25 Fortbildungstage, die auf vier Seminare während des gesamten Freiwilligendienstes verteilt sind (ein Einführungsseminar vor der Ankunft an der Einsatzstelle, zwei Zwischenseminare und ein Auswertungsseminar vor der Rückkehr in das Herkunftsland).

Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist verpflichtend. Die Einsatzstellen werden über die Termine informiert und können dem Freiwilligen die Teilnahme nicht verwehren.

Mehr Informationen unter “ Für Freiwillige „.

Ich habe Fragen zu meinen Vorteilen

Kann ich mit Preis-Reduktionen rechnen?

Alle Freiwilligen erhalten vom DFJW einen Freiwilligendienstausweis. Die Anerkennung dieser Karte ist je nach Ort unterschiedlich. Eine Liste der erhaltenen Vorteile kann deshalb nicht erstellt werden.

Ist mein Freiwilligendienst im Rahmen meines Studiums anerkannt?

Du kannst mit ein und derselben Einrichtung nicht gleichzeitig einen Freiwilligendienst- und einen Praktikumsvertrag eingehen. Wenn die Aufgaben allerdings in Zusammenhang mit deinem Studium stehen, kannst du bei seiner deiner Universität anfragen, den Freiwilligendienst als Praktikum anerkennen zu lassen.

Eine solche Vereinbarung (die allerdings nicht einem Praktikumsvertrag entsprechen darf) kann zwischen dir, dem DFJW und der Universität / Schule geschlossen und unterschrieben werden.

Erreichen von ECTS-Punkten durch den Freiwilligendienst

Du kannst neben deinem Freiwilligendienst an einer deutschen oder französischen Hochschule eingeschrieben sein und studieren (als Fernstudium oder an einer französischen Hochschule, da es sich bei dem Freiwilligendienst um eine Vollzeitbeschäftigung handelt).

Wenn du zugleich einen Studentenstatus hast kannst du für deinen Einsatz ECTS-Punkte (European Credits Transfer System) erhalten, wenn deine Aufgaben in Absprache mit der Universität in Zusammenhang mit Kompetenzen, Kenntnissen oder Fähigkeiten, die für dein Studium benötigt werden, stehen.

Habe ich das Recht, einen Nebenjob zu haben?

Es ist möglich, zusätzlich zum Deutsch-Französischen Freiwilligendienst einer bezahlten Arbeit nachzugehen. Da die wöchentliche Präsenszeit in der Einsatzstelle bis zu 35 Stunden beträgt, ist aber wenig Zeit übrig um parallel zu arbeiten. Die bezahlte Arbeit darf in keinem Fall auf Kosten des Freiwilligendienstes ausgeübt werden.

Was geschieht am Ende meines Freiwilligendienstes?

Bekomme ich eine Bescheinigung zur Teilnahme am Freiwilligendienst?

Am Ende des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes erhältst du an die Adresse seiner deiner Einsatzstelle automatisch eine Bescheinigung von der Agence du Service Civique.
Wenn du willst, dass das DFJW Stempel und Unterschrift darunter setzt, musst du es uns mitteilen. Du erhältst vom DFJW außerdem im Laufe des letzten Seminars eine Bescheinigung über den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst.
Desweiteren kannst du auch in deiner Einsatzstelle nach einem Zeugnis und einer Tätigkeitsbeschreibung fragen.

Kann ich einen zweiten Freiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren?

Es ist nicht möglich, einen zweiten Deutsch-Französischen Freiwilligendienst oder einen Service Civique zu absolvieren, auch wenn der erste vorzeitig beendet wurde.
Ein zweiter Freiwilligendienst eines anderen Trägers, der nicht als Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) gilt, kann aber unter Beachtung der Altersgrenzen absolviert werden (z.B. FSJ, Europäischer Freiwilligendienst, Volontariat International en Entreprise oder Volontariat International en Administration).

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