Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen
- Ein Vertrag im sozialer Bereich von 12 Monate (von September bis August)
- Bestimmung der Modalitäten des Aufenthalts der Freiwilligen gemeinsam von der Einsatzstelle und der französischen Partnerorganisation ab (Aufgabenbereiche, Unterkunft, Finanzen, Betreuungspersonen, etc.)
- Die soziale Einrichtung ist die Einsatzstelle. Die Entsendeorganisation ist die, an der die Freiwilligen und die Einsatzstellen sich melden, um sich zu bewerben.
- Eine pädagogische Begleitung der Freiwilligen, die während der gesamten Dauer ihres Freiwilligendienstes von einer Person aus der Einsatzstelle betreut werden
- Anrecht der Freiwilligen auf 2 Urlaubstage pro abgeleisteten Monat. Diese sollten sie prioritär während der Schulferien nehmen
- Anrecht der Freiwilligen auf 25 Fortbildungstage, die auf vier Seminare während des Freiwilligendienstes verteilt sind
- Kein von den Freiwilligen aufgebauten Spenderkreis ist vorgesehen
Hinweis: Von der Entsendeorganisation getätigte Besuche der Einsatzstellen im anderen Land können sinnvoll sein. Diese sollten vor Beginn des Freiwilligendienstes durchgeführt werden, damit die Freiwilligen wissen, worauf sie sich einstellen sollen. Das DFJW kann gemäß den Richtlinien Begegnungen zwischen Partnervereinen fördern
Kostenübernahme
- Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) sowie der französische Service Civique als rechtlicher Rahmen
- Monatliche Aufwandsentschädigung der Freiwilligen von der Agence du Service Civique (541,17€) übernommen
- Monatliche Zusatzleistung von mindestens 111,35€ als Geld- oder Sachleistung, die von der Einsatzstelle zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise die kostenlose Unterbringung der Freiwilligen, vergünstigter oder kostenloser Zugang zur Kantine, eine Monatskarte…). Die Einsatzstellen können natürlich auch eine höhere Zusatzleistung erbringen
- Übernahme der Kosten für die pädagogischen Begleitseminare vom DFJW, mit der Unterstützung der Agence du Service Civique (Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Honorare des Betreuungsteams)
- Übernahme der Versicherung der Freiwilligen (Krankenversicherung, Unfallversicherung für berufliche und private Tätigkeiten, Berufs- und Privathaftpflichtversicherung, Rückführungsversicherung) von der Entsendeorganisation: die Einsatzstellen müssen sich nicht um versicherungstechnische Fragen kümmern
Hinweis: Die Entsendeorganisation kann bei der Aufnahmeorganisation eine finanzielle Hilfe für die pädagogischen Kosten beantragen
Anerkennung des Freiwilligendienstes
- Zuteilung dem Freiwilligen einer Bestätigung von der Agence du Service Civique und eine weitere vom DFJW am Ende seines Freiwilligendienstes
Hinweis: Den Einsatzstellen wird nahegelegt, ebenfalls eine Bescheinigung auszustellen, in der die während des Freiwilligendienstes ausgeführten Tätigkeiten noch präziser aufgeführt werden