Im Schulbereich
Aufnahme von Freiwilligen in einer Schule
Während eines Schuljahres haben Sie die Möglichkeit, eine:n Freiwillige:n oder einen Freiwilligen aufzunehmen und so gemeinsam die Sprache und Kultur des Nachbarlandes bekannter zu machen sowie allgemein die Mobilität von jungen Menschen in Europa zu fördern.
Ziele des Programms
Für die Schulen sowie für die Freiwilligen besteht ein besonders hoher Mehrwert des Programms in der interkulturellen Komponente:
- Bekanntmachung der Kultur und der Sprache des Partnerlandes
- Förderung der Mobilität in Europa
- Beitrag zur interkulturellen Ausrichtung der Schule
- Weiterentwicklung der internationalen Öffnung der Einrichtung
- Unterstützung der außerschulischen Aktivitäten der Einrichtung, auch solche, die einen direkten Zusammenhang mit der Vermittlung der Sprache des Partnerlandes haben
Welche Einrichtungen können Freiwillige aufnehmen?
- Grundschulen
- Gesamt- und Realschulen, Gymnasien
- Allgemeinbildende und technische Oberschulen
- Fachoberschulen
- Berufsschulen
- Ausbildungszentren
Welche Aufgabengebiete
Die Aufgabenbereiche können je nach Schule sehr unterschiedlich ausfallen, einige Beispiele hierfür:
- Teilnahme und Bereicherung des Unterrichts (im Bereich der Sprachen, aber auch in anderen Fächern)
- Initiierung und Betreuung von Stammtischen und Workshops (Kochkurse, Theater, Gesang, Spiele…)
- Mitwirkung bei der Erstellung einer Schulzeitung, eines Schulrradios, etc.
- Mithilfe bei der Praktikumssuche im Ausland
- Unterstützung der Schulkinder beim Verfassen von Bewerbungen für die Praktikumssuche im Ausland
- Mithilfe bei der Organisation von Schulaustauschprogrammen und kulturellen Ausflügen
Die Freiwilligen dürfen auf keinen Fall anstelle des Lehrpersonals eingesetzt werden oder eine Arbeitskraft ersetzen. Sie dürfen auch nicht die Rolle einer Sprachassistenz übernehmen.
Profil der Freiwilligen
- 18 bis 25-jährige Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Frankreich haben
- Erforderliches Sprachniveau von A2/B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, um die Aufnahme und Integration der Freiwilligen zu ermöglichen, wird ein
- Kein Abschluss oder Bildungsniveau erforderlich
Rahmenbedingungen
- Die Schule ist die Einsatzstelle, das DFJW ist die Entsendeorganisation
- Ein Vertrag von 10 Monaten (von September bis Juni)
- Eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 24 und 35 Stunden
- Pädagogische Begleitung des Freiwilligen, der während der gesamten Dauer seines Freiwilligendienstes von einer Person aus der Einsatzstelle betreut wird
- Anrecht des Freiwilliges auf 2 Urlaubstage pro abgeleisteten Monat. Diese sollten sie prioritär während der Schulferien nehmen
- Anrecht des Freiwilliges auf 25 Fortbildungstage, die auf vier Seminare während des Freiwilligendienstes verteilt sind
Kostenübernahme
- Monatliche Aufwandsentschädigung des Freiwilligen von der Agence du Service Civique (541,17€) übernommen
- Monatliche Zusatzleistung von mindestens 111,35€ als Geld- oder Sachleistung, die von der Einsatzstelle zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise die kostenlose Unterbringung des Freiwilliges, vergünstigter oder kostenloser Zugang zur Kantine, eine Monatskarte…). Die Einsatzstellen können natürlich auch eine höhere Zusatzleistung erbringen
- Übernahme der Kosten für die pädagogischen Begleitseminare vom DFJW, mit der Unterstützung der Agence du Service Civique (Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Honorare des Betreuungsteams)
- Übernahme der Versicherung des Freiwilliges (Krankenversicherung, Unfallversicherung für berufliche und private Tätigkeiten, Berufs- und Privathaftpflichtversicherung, Rückführungsversicherung) von DFJW: die Einsatzstellen müssen sich nicht um versicherungstechnische Fragen kümmern
Anerkennung des Freiwilligendienstes
- Zuteilung dem Freiwilligen eine Bestätigung von der Agence du Service Civique und eine weitere vom DFJW am Ende seines Freiwilligendienstes
Hinweis: Den Einsatzstellen wird nahegelegt, ebenfalls eine Bescheinigung auszustellen, in der die während des Freiwilligendienstes ausgeführten Tätigkeiten noch präziser aufgeführt werden
Sich bewerben :
Bewerben Sie sich auf unserer Online-Plattform VFA@IN ! Ab Ende November/ Anfang Dezember können Sie Ihre Bewerbung einreichen.
Klicken Sie hier, um die Ausschreibung zu konsultieren.
Klicken Sie hier, um das Merkblatt zu konsultieren.
Etappen der Aufnahme
- Die Ausschreibung für die Aufnahme von Freiwilligen ab September des Folgejahres wird ab Januar über die Austauschreferenten der Bundesländer verteilt. Die Bewerbungen können bis zum Frühling auf der Onlineplattform VFA@IN eingereicht werden.
- Die Auswahl der Bewerberbungen erfolgt in Zusammenarbeit mit den Austauschreferenten
- Das DFJW teilt den ausgewählten Einrichtungen entsprechend den Bewerberprofilen Freiwilligen zu
- Administrative Schritte zwischen dem DFJW und den Freiwilligen
- Die Einsatzstellen erhalten eine dreiteilige Vermittlungsvereinbarung, die sowohl von der Einsatzstellen als auch vom DFJW sowie den Freiwilligen unterzeichnet werden muss und die Rahmenbedingungen des Freiwilligendienstes festlegt; jede Partei erhält ein Exemplar
- Die Freiwilligen kommen im Anschluss an das Anfang September stattfindende Einführungsseminar in ihrer Einsatzstelle an