Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen
- Ein Vertrag im ökologischen Bereich von 12 Monaten (von September bis August)
- Bestimmung der Modalitäten des Aufenthalts der Freiwilligen gemeinsam von der Einsatzstelle und der französischen Partnerorganisation ab (Aufgabenbereiche, Unterkunft, Finanzen, Betreuungspersonen, etc.)
- Die Einrichtung ist die Einsatzstelle. Die Entsendeorganisation ist die, an der die Freiwilligen und die Einsatzstellen sich melden, um sich zu bewerben.
- Eine pädagogische Begleitung des Freiwilligen, der während der gesamten Dauer seines Freiwilligendienstes von einer Person aus der Einsatzstelle betreut wird
- Anrecht des Freiwilligen auf 2 Urlaubstage pro abgeleisteten Monat. Diese sollten sie prioritär während der Schulferien nehmen
- Anrecht des Freiwilligen auf 25 Fortbildungstage, die auf vier Seminare während des Freiwilligendienstes verteilt sind
- Kein von den Freiwilligen aufgebauten Spenderkreis ist vorgesehen
Kostenübernahme
- Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) sowie der französische Service Civique als rechtlicher Rahmen
- Monatliche Aufwandsentschädigung des Freiwilliges von der Agence du Service Civique (541,17€) übernommen
- Monatliche Zusatzleistung von mindestens 111,35€ als Geld- oder Sachleistung, die von der Einsatzstelle zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise die kostenlose Unterbringung des Freiwilliges, vergünstigter oder kostenloser Zugang zur Kantine, eine Monatskarte…). Die Einsatzstellen können natürlich auch eine höhere Zusatzleistung erbringen
- Übernahme der Kosten für die pädagogischen Begleitseminare vom DFJW, mit der Unterstützung der Agence du Service Civique (Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Honorare des Betreuungsteams)
- Übernahme der Versicherung des Freiwilligen (Krankenversicherung, Unfallversicherung für berufliche und private Tätigkeiten, Berufs- und Privathaftpflichtversicherung, Rückführungsversicherung) von der Entsendeorganisation: die Einsatzstellen müssen sich nicht um versicherungstechnische Fragen kümmern
Hinweis: Die Entsendeorganisation kann bei der Aufnahmeorganisation eine finanzielle Hilfe für die pädagogischen Kosten beantragen
Anerkennung des Freiwilligendienstes
- Zuteilung dem Freiwilligen einer Bestätigung von der Agence du Service Civique und eine weitere vom DFJW am Ende seines Freiwilligendienstes
Hinweis: Den Einsatzstellen wird nahegelegt, ebenfalls eine Bescheinigung auszustellen, in der die während des Freiwilligendienstes ausgeführten Tätigkeiten noch präziser aufgeführt werden