Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen
Die Freiwilligen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von der französischen Agence du Service Civique (513,31€).
- Die Freiwilligen haben einen Urlaubsanspruch von 2 Tagen pro Monat
- Die Freiwilligen sind von der Entsendeorganisation versichert (Kranken- und Haftpflichtversicherung, private und berufliche Unfallversicherung, Rückführung); die Einsatzstellen müssen sich darum nicht kümmern
- Die Einsatzstellen müssen den Freiwilligen eine monatliche Zusatzleistung von mindestens 107,58€ als Geld- oder Sachleistung zur Verfügung stellen: dies kann beispielsweise die kostenlose Unterbringung der Freiwilligen sein, vergünstigter oder kostenloser Zugang zur Kantine, eine Monatskarte… Die Einsatzstellen können natürlich auch eine höhere Zusatzleistung erbringen
- Die Freiwilligen nehmen an 25 Fortbildungstagen teil, die während des Freiwilligendienstes auf vier Seminare aufgeteilt sind
Anerkennung des Freiwilligendienstes
- Am Ende des Freiwilligendienstes erhalten die Freiwilligen eine Bestätigung der französischen Agence du Service Civique und eine vom DFJW
- Es ist wünschenswert, dass die Einsatzstellen ebenso eine Bestätigung ausstellen, die die Arbeitsbereiche und den Einsatz der Freiwilligen detaillierter beschreibt