Im Hochschulbereich

Aufnahme von Freiwilligen im Hochschulbereich

Nehmen Sie für die Dauer von 10 Monaten eine:n Freiwillige:n auf! Sie tragen so zum interkulturellen Austausch bei und gewähren dem Freiwilligen Einblicke in den Universitätsalltag des Nachbarlandes.

Ziele des Programms

Der Deutsch-Französische Freiwilligendienst im Hochschulbereich ermöglicht es jungen Menschen, den Alltag einer Universität oder einer universitären Einrichtung des Nachbarlandes kennen zu lernen, ihre Fremdsprachenkenntnisse zu erweitern und bereichernde, interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.

Welche Einrichtungen können Freiwillige aufnehmen?

  • Universitäten/TH
  • Fachhochschulen
  • Grandes écoles
  • Studentenwerke

Welche Aufgabengebiete?

Die Freiwilligen sollen eine Vermittlungsfunktion einnehmen und können zum Beispiel in folgenden Bereichen mitwirken:

  • Organisation von Projekten zum Thema Mobilität (deutsch-französische Begegnungen, Seminare, etc.), die zur internationalen und europäischen Öffnung beitragen
  • Die Begleitung und Beratung von Studierenden hinsichtlich Auslandsaufenthalten in Frankreich/Europa (Praktikumssuche, etc.)
  • Unterstützung beim Aufbau von Austauschen zwischen französischen und deutschen Hochschulen
  • Persönliche Unterstützung von Studierenden (soziales Engagement, spezielle Begleitung von Studierenden mit Behinderung oder ausländischer Studierenden im ersten Semester, etc.)
  • Organisation von kulturellen Veranstaltungen (kulturelle Abende, Stammtische, Exkursionen oder Animation von deutsch-französischen Aktivitäten, z.B. Theatergruppe)

Die Freiwilligen sollen kein Lehrpersonal ersetzen, können aber hin und wieder kleinere Tätigkeiten übernehmen und in den Kursen assistieren (sein Land vorstellen, Bewerbungsverfahren im anderen Land erklären, etc.). Die Tätigkeiten der Freiwilligen müssen sich von denen der Angestellten unterscheiden und sollen diese nur ergänzen.

Profil der Freiwilligen

  • 18 bis 25-jährige Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Frankreich haben
  • Erforderliches Sprachniveau von B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, um die Aufnahme und Integration der Freiwilligen zu ermöglichen, wird ein
  • Kein Abschluss oder Bildungsniveau erforderlich

Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen

  • Ein Vertrag von 10 Monaten von September bis Juni
  • Die Einrichtung ist die Einsatzstelle, das DFJW ist die Entsendeorganisation
  • Eine pädagogische Begleitung des Freiwilligen, der während der gesamten Dauer seines Freiwilligendienstes von einer Person aus der Einsatzstelle betreut wird
  • Anrecht des Freiwilliges auf 2 Urlaubstage pro abgeleisteten Monat. Diese sollten sie prioritär während der Schulferien nehmen
  • Anrecht des Freiwilliges auf 25 Fortbildungstage, die auf vier Seminare während des Freiwilligendienstes verteilt sind

Kostenübernahme

  • Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) sowie der französische Service Civique als rechtliche Rahmen
  • Monatliche Aufwandsentschädigung der Freiwilliges von der Agence du Service Civique (549,28€) übernommen
  • Monatliche Zusatzleistung von mindestens 113,02€ als Geld- oder Sachleistung, die von der Einsatzstelle zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise die kostenlose Unterbringung des Freiwilliges, vergünstigter oder kostenloser Zugang zur Kantine, eine Monatskarte…). Die Einsatzstellen können natürlich auch eine höhere Zusatzleistung erbringen
  • Übernahme der Kosten für die pädagogischen Begleitseminare vom DFJW, mit der Unterstützung der Agence du Service Civique (Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Honorare des Betreuungsteams)
  • Übernahme der Versicherung des Freiwilliges (Krankenversicherung, Unfallversicherung für berufliche und private Tätigkeiten, Berufs- und Privathaftpflichtversicherung, Rückführungsversicherung) von DFJW: die Einsatzstellen müssen sich nicht um versicherungstechnische Fragen kümmern

 Anerkennung des Freiwilligendienstes

  • Zuteilung dem Freiwilligen einer Bestätigung von der Agence du Service Civique und eine weitere vom DFJW am Ende seines Freiwilligendienstes

Hinweis: Den Einsatzstellen wird nahegelegt, ebenfalls eine Bescheinigung auszustellen, in der die während des Freiwilligendienstes ausgeführten Tätigkeiten noch präziser aufgeführt werden

Programmablauf

Sich bewerben : 

Bewerben Sie sich auf der Online-Plattform VFA@IN !

Klicken Sie hier, um die Ausschreibung zu konsultieren.

Klicken Sie hier, um das Merkblatt zu konsultieren.

Bewerbungsleitfaden hier.

Etappen der Aufnahme

Interessierte Hochschulen müssen sich beim DFJW für die Aufnahme von Freiwilligen bewerben:

  1. Eine Jury wählt die Einsatzstellen aus. Diese Jury besteht aus Beauftragten der Jugend- und Bildungsministerien, der Partnerorganisationen des DFJW aus dem Vereinswesen, Lehrkräften die bereits mit der Aufnahme von Freiwilligen Erfahrung haben, ehemaligen Freiwilligen und Beauftragten des DFJW
  2. Die Ausschreibung für Hochschulen wird jedes Jahr im Dezember/Januar über die Netzwerke des DFJW veröffentlicht.
  3. Die Freiwilligen können sich über die Online-Plattform VFA@IN bis zum Frühjahr bewerben.
  4. Die durch das DFJW ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem eintägigen Vorauswahltreffen eingeladen. Die Einsatzstellen haben danach die Möglichkeit sich mit den von der Vorauswahljury ausgewählt Kandidatinnen und Kandidaten während der Matching-Phase (Auswahl) in Verbindung setzen
  5. Die nötigen Verwaltungsarbeiten zwischen dem DFJW und den Freiwilligen werden im Sommer erledigt
  6. Die Hochschulen erhalten eine dreiteilige Vermittlungsvereinbarung, die sowohl die Hochschulen, die Freiwilligen und das DFJW unterschreiben müssen; in dieser Vereinbarung werden die Rahmenbedingungen des Freiwilligendienstes festgelegt
  7. Die Freiwilligen kommen im September im Anschluss an ein Einführungsseminar in der Einsatzstelle an
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