In Gebietskörperschaften
Freiwillige in eine Gebietskörperschaft aufnehmen
Mit dem Deutsch-Französischen Freiwilligendienst haben junge Menschen die Möglichkeit, eine einzigartige Erfahrung zu erleben und dabei die internationale Öffnung in Ihrer Region zu fördern!
Ziele des Programms
Der einjährige Freiwilligendienst (von September bis August) ermöglicht jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren, sich im Partnerland für gesellschaftliche Projekte einzusetzen und nebenbei Kompetenzen, die den Berufseinstieg erleichtern, zu erwerben.
Das Programm ermöglicht außerdem eine neue Sicht auf Städtepartnerschaften oder Partnerschaften zwischen zwei Gebietskörperschaften und vertieft durch die Tätigkeiten des Freiwilligen die deutsch-französische Beziehung.
Welche Einrichtungen können Freiwillige aufnehmen?
Der Deutsch-Französische Freiwilligendienst in Gebietskörperschaften richtet sich an Mitglieder des Rats der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) oder an Städte die bereits eine Städtepartnerschaft in Frankreich haben und in diesem Rahmen ein konkretes deutsch-französisches Projekt auf die Beine stellen möchten.
Welche Aufgabengebiete?
- Teilnahme an europäischen Aktivitäten: Hilfe bei der Organisation von Veranstaltungen, Aufbau und Durchführung von Maßnahmen, die zur Sensibilisierung der europäischen Thematik in Vereinen oder Schulen beitragen, Unterstützung bei der Organisation und der Begleitung von Jugendaustauschen
- Einen Beitrag zum kulturellen Leben in der Gebietskörperschaft leisten: Hilfe bei der Organisation von Veranstaltungen, Empfang von Besuchergruppen an kulturellen Orten, Aufbau und Durchführung von Maßnahmen, die zur Sensibilisierung der Besuchsgruppen, besonders der Jugend, beitragen
- Unterstützung von Aktivitäten im Bereich Bildung und Entwicklung
- Organisation von generationsübergreifenden Aktivitäten
- Initiativen, die zum Umweltschutz beitragen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden
Profil der Freiwilligen
- 18 bis 25-jährige Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Frankreich haben
- Alle für den Freiwilligendienst nötigen Voraussetzungen legen Sie vorab mit Ihrer Partnerorganisation fest (Sprachkenntnisse, spezielle Fähigkeiten, Führerschein, etc.)
Rahmenbedingungen
- Ein Vertrag im von 12 Monaten (von September bis August)
- Bestimmung der Modalitäten des Aufenthalts der Freiwilligen gemeinsam von der Einsatzstelle und der französischen Partnerorganisation ab (Aufgabenbereiche, Unterkunft, Finanzen, Betreuungspersonen, etc.)
- Die Einrichtung ist die Einsatzstelle. Die Entsendeorganisation ist die, an der die Freiwilligen und die Einsatzstellen sich melden, um sich zu bewerben.
- Eine pädagogische Begleitung des Freiwilligen, der während der gesamten Dauer seines Freiwilligendienstes von einer Person aus der Einsatzstelle betreut wird
- Anrecht des Freiwilligen auf 2 Urlaubstage pro abgeleisteten Monat. Diese sollten sie prioritär während der Schulferien nehmen
- Anrecht des Freiwilligen auf 25 Fortbildungstage, die auf vier Seminare während des Freiwilligendienstes verteilt sind
- Kein von den Freiwilligen aufgebauten Spenderkreis ist vorgesehen
Hinweis: Von der Entsendeorganisation getätigte Besuche der Einsatzstellen im anderen Land können sinnvoll sein. Diese sollten vor Beginn des Freiwilligendienstes durchgeführt werden, damit die Freiwilligen wissen, worauf sie sich einstellen sollen. Das DFJW kann gemäß den Richtlinien Begegnungen zwischen Partnervereinen fördern
Kostenübernahme
- Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) sowie der französische Service Civique als rechtlicher Rahmen
- Monatliche Aufwandsentschädigung des Freiwilligen von der Agence du Service Civique (541,17 €) übernommen
- Monatliche Zusatzleistung von mindestens 111,35 € als Geld- oder Sachleistung, die von der Einsatzstelle zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise die kostenlose Unterbringung des Freiwilligen, vergünstigter oder kostenloser Zugang zur Kantine, eine Monatskarte…). Die Einsatzstellen können natürlich auch eine höhere Zusatzleistung erbringen
- Übernahme der Kosten für die pädagogischen Begleitseminare vom DFJW, mit der Unterstützung der Agence du Service Civique (Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Honorare des Betreuungsteams)
- Übernahme der Versicherung des Freiwilligen (Krankenversicherung, Unfallversicherung für berufliche und private Tätigkeiten, Berufs- und Privathaftpflichtversicherung, Rückführungsversicherung) von der Entsendeorganisation: die Einsatzstellen müssen sich nicht um versicherungstechnische Fragen kümmern
Hinweis: Die Entsendeorganisation kann bei der Aufnahmeorganisation eine finanzielle Hilfe für die pädagogischen Kosten beantragen
Anerkennung des Freiwilligendienstes
- Zuteilung dem Freiwilligen einer Bestätigung von der Agence du Service Civique und eine weitere vom DFJW am Ende seines Freiwilligendienstes
Hinweis: Den Einsatzstellen wird nahegelegt, ebenfalls eine Bescheinigung auszustellen, in der die während des Freiwilligendienstes ausgeführten Tätigkeiten noch präziser aufgeführt werden
Die Etappen zur Aufnahme von Freiwilligen
- Die AFCCRE (Association française du Conseil des Communes et Régions d’Europe) stellt als Koordinator des Freiwilligendiensts einen Akkreditierungsantrag bei der französischen Agence du Service Civique in Frankreich. In diesem Fall muss die Gebietskörperschaft keine weiteren Schritte bei der Agence du Service Civique beachten. Die Gebietskörperschaften kontaktieren die AFCCRE um sicherzugehen, dass sie am Programm teilnehmen können

- Die Gebietskörperschaften kümmern sich in Zusammenarbeit mit den französischen Gebietskörperschaften um die Bewerbung und Einstellung der Freiwilligen. Die deutschen Gebietskörperschaften sind verantwortlich für den Kontakt mit ihren französischen Gebietskörperschaften
- Die Freiwilligen nehmen am Vorbereitungsseminar teil
- Die Freiwilligen kommen in ihrer Einsatzstelle an
Die Entsendeorganisation um eine*einen Freiwilligen aus Frankreich aufzunehmen
Association Française du Conseil des Communes et Régions d’Europe
Internetseite
Instagram: @vfat_dffg
volontariat@afccre.org