FAQ

Der Deutsch-Französische Freiwilligendienst

Was ist der Deutsch-Französische Freiwilligendienst?

Es handelt sich um ein Programm, das sich auf die in Deutschland und Frankreich geltenden Regelungen zum Freiwilligendienst stützt: der Service Civique in Frankreich und (in den meisten Fällen) der Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) in Deutschland. So gliedert sich der Deutsch-Französische Freiwilligendienst in die Systeme beider Länder ein und bietet gleichzeitig alle Vorteile eines bilateralen Programms.

Für die Freiwilligen bedeutet dieses Jahr, dass sie bei einem Auslandsaufenthalt wertvolle persönliche Erfahrungen sammeln und ihre interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen ausbauen können, wodurch sich ihnen auch neue berufliche Perspektiven bieten.

Wie lange dauert der Deutsch-Französische Freiwilligendienst?

Junge Franzosen können einen Deutsch-Französischen Freiwilligendienst in Deutschland absolvieren. Grundsätzlich beginnen die Freiwilligendienste in allen Bereichen Anfang September und die Dauer hängt vom jeweiligen Bereich ab.

Im Schul- und im Hochschulbereich dauert er zehn Monate.

In allen anderen Bereichen sind es zwölf Monate. Weder Dauer, noch Beginn des Freiwilligendienstes können von diesen Daten abweichen.

Was sind die Einsatzbereiche des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes?

Die Einsatzbereiche des Freiwilligendienstes sind in folgenden Bereichen angesiedelt: Soziales, Kultur, Sport, Ökologie sowie in Gebietskörperschaften, Schulen und Hochschulen und direkt beim DFJW.

Mehr Information zu den Einsatzmöglichkeiten der Freiwilligen finden Sie in den jeweiligen Unterkategorien im Bereich „Für Einsatzstellen“.

Was ist der juristische Status der Freiwilligen?

Der Deutsch-Französische Freiwilligendienst stützt sich auf die Regelungen des Service Civique in Frankreich und (in den meisten Fällen) des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) in Deutschland. Somit sind die deutschen wie die französischen Freiwilligen bei der Agence du Service Civique angemeldet und erhalten einen Freiwilligendienstausweis.

Für die französischen Freiwilligen wird der Freiwilligendienst als internationaler Service Civique betrachtet.

Für die Deutschen gilt er als nationaler Service Civique. Da einige Freiwilligendienste im Rahmen des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) ablaufen, haben die deutschen Freiwilligen somit einen doppelten Status: Volontaires en Service Civique und Freiwillige im IJFD.

Ist die Teilnahme am Freiwilligendienst kostenpflichtig ?

Nein, die Teilnahme am Freiwilligendienst ist nicht kostenpflichtig.

Sollen die Freiwilligen einen Spenderkreis aufbauen?

Für den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst im Schul- und Hochschulbereich: Es ist nicht vorgesehen, dass die Freiwilligen einen Spenderkreis aufbauen.

Für den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst im Vereinswesen und in Gebietskörperschaften: Es kann vorkommen, dass die Aufnahmeeinrichtungen nach einem Spenderkreis fragen.

Am Deutsch-Französischen Freiwilligendienst teilnehmen

Welche Einrichtungen können französische Freiwillige aufnehmen?

Um französische Freiwillige aufzunehmen muss Ihre Einrichtung ihren Sitz in Deutschland haben.

Die Art der Einrichtung hängt von dem jeweiligen Einsatzbereich ab.

Mehr Informationen zu den Einrichtungen, die französische Freiwillige aufnehmen können, finden Sie in den jeweiligen Unterkategorien im Bereich „Für Einsatzstellen“.

Was sind die Teilnahmebedingungen für Einsatzstellen?

Für den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst im Schul- und im Hochschulbereich: Das DFJW ist zugleich Entsende- und Aufnahmeorganisation. Somit werden die Freiwilligen den  jeweiligen Einsatzstellen vermittelt. Die Einsatzstellen können sich während der Bewerbungsphase direkt auf unserer Online-Bewerbungsplattform VFA@IN bewerben: https://vfa-in.ofaj.org/

Für den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst im Vereinswesen und in Gebietskörperschaften: Ihre Einrichtung muss entweder eine staatliche Anerkennung für die Aufnahme und Entsendung von Freiwilligen ins Ausland beantragen oder mit einer von der Agence du Service Civique anerkannten Entsende- oder Aufnahmeorganisation Kontakt aufnehmen.

Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterkategorien im Bereich „Für Einsatzstellen“.

Was sind die Teilnahmebedingungen für Freiwillige?

Um am Deutsch-Französischen Freiwilligendienst teilzunehmen müssen die jungen Franzosen zwischen 18 und 25 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Frankreich haben.

Des Weiteren dürfen sie keinen weiteren Internationalen Jugendfreiwilligendienst oder Service Civique absolviert haben, unabhängig von seiner Dauer.

Je nach Art des Freiwilligendienstes können Grundkenntnisse in der Partnersprache erforderlich sein.

Es ist kein spezifischer Abschluss erforderlich.

Wann und wie kann man sich bewerben?

Für den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst im Schul- und Hochschulbereich: Die Einsatzstellen und die Freiwilligen können sich im Bewerbungszeitraum direkt auf unserer Online-Bewerbungsplattform VFA@IN bewerben: https://vfa-in.ofaj.org/  Hier können Sie außerdem die aktuellen Ausschreibungen konsultieren.

Für den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst im Vereinswesen und in Gebietskörperschaften: der Bewerbungszeitraum variiert je nach Einrichtung. Die Freiwilligen müssen sich insofern direkt mit den Einrichtungen in Verbindung setzen. Grundsätzlich beginnen aber alle Freiwilligendienste Anfang September.

Ablauf des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes

Erhalten die Freiwilligen während des Freiwilligendienstes ein Gehalt?

Während der Dauer ihres gesamten Freiwilligendienstes erhalten die französischen Freiwilligen eine monatliche Aufwandsentschädigung von der Agence du Service Civique. Da es eine steuerfreie Entschädigung ist, handelt es sich nicht um ein Gehalt. Die Aufwandsentschädigung beträgt 541,17€ und wird von der Agence de services et de paiements direkt an die Freiwilligen ausgezahlt.

Außerdem müssen die Einsatzstellen den Freiwilligen entweder eine Geld- oder Sachleistung (Unterkunft, Transport, Verpflegung etc.) in Höhe von mindestens 111,35€ monatlich ausbezahlen. Die Einsatzstellen sind natürlich frei, den Freiwilligen einen höheren Betrag auszubezahlen.

Wenn die Freiwilligen die Sachleistung (z.B Unterkunftsangebot) der Einsatzstellen nicht annimmt, sind diese nicht dazu verpflichtet, den entsprechenden Geldbetrag auszubezahlen.

Müssen die Einsatzstellen die Freiwilligen entschädigen?

Die Einsatzstellen müssen den Freiwilligen entweder eine Geld- oder Sachleistung (Unterkunft, Transport, Verpflegung etc.) in Höhe von mindestens 111,35€ monatlich ausbezahlen. Die Einsatzstellen sind natürlich frei, den Freiwilligen einen höheren Betrag auszubezahlen.

Wenn die Freiwilligen die Sachleistung (Unterkunftsangebot) der Einsatzstellen nicht annimmt, sind diese nicht dazu verpflichtet, den entsprechenden Geldbetrag auszubezahlen.

Werden die Freiwilligen während ihres Freiwilligendienstes betreut?

Die Freiwilligen werden in ihrer Einsatzstelle von einer Tutorin bzw. einem Tutor betreut. Diese Person soll die Freiwillige bzw. den Freiwilligen bei der Ankunft empfangen sowie die Integration in der Einsatzstelle begleiten. Außerdem übernimmt sie die Rolle einer Ansprechperson bei administrativen oder materiellen Fragen, die während des Freiwilligendienstes auftauchen können.

Die Freiwilligen haben darüber hinaus eine Ansprechperson im DFJW, die alle administrative Vorgehen während des Freiwilligendienstes begleitet und unterstützt.

Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit der Freiwilligen?

Die wöchentliche Präsenszeit in der Einsatzstelle kann zwischen 24 und 35 Stunden pro Woche betragen. In diesen ist auch die Vorbereitung, die die Freiwilligen für den Einsatz benötigen, eingeschlossen. Den genauen Umfang der Arbeitszeit müssen die Freiwilligen bei ihrer Ankunft zusammen mit der Einsatzstelle festlegen.

In Ausnahmefällen kann die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden verteilt auf sechs Tage ausgeweitet werden. Diese Überstunden müssen aber durch zusätzlichen Urlaubsanspruch ausgeglichen werden.

Haben die Freiwilligen Anspruch auf Urlaub?

Freiwillige haben einen Urlaubsanspruch von zwei Tagen pro abgeleisteten Monat.

Für den Deutsch-Französischen Freiwillige im Schul- und Hochschulbereich: Die Freiwilligen sollen ihre Urlaubstage in den Schul- oder Semesterferien nehmen.

Freiwillige ohne Schul- oder Semesterferien können ihre Urlaubstage in Absprache mit ihrer Einsatzstelle nach Belieben nehmen.

Dürfen die Freiwilligen in besonderen Fällen nach zusätzlichen Urlaubstagen fragen?

Es kann Anspruch auf Sonderurlaub von höchstens drei Tagen für folgende Familienereignisse bestehen: Geburt eines Kindes, Hochzeit, Eintragen einer Lebenspartnerschaft. Im Todesfall eines Verwandten  ersten Grades kann der Anspruch auf zehn Tage ausgeweitet werden.

Die Freiwilligen müssen ihre Einsatzstelle und das DFJW unbedingt über ihren Wunsch, Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen, informieren.

Haben die Freiwilligen das Recht auf eine Fortbildung?

Die Freiwilligen haben das Recht auf 25 Fortbildungstage, die auf vier Seminare während des gesamten Freiwilligendienstes verteilt sind (ein Einführungsseminar vor der Ankunft an der Einsatzstelle, zwei Zwischenseminare und ein Auswertungsseminar vor der Rückkehr in das Herkunftsland).

Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist für die Freiwilligen verpflichtend. Die Einsatzstellen werden über die Termine informiert und können den Freiwilligen die Teilnahme nicht verwehren. Das DFJW übernimmt die anfallenden Kosten (Fahrtkosten/Unterkunft/Verpflegung/Fortbildung…)

Mehr Informationen zu den Seminaren finden Sie im Bereich „Für Einsatzstellen“.

Sind die Freiwilligen während des Freiwilligendienstes versichert?

Die Agence du Service Civique bezahlt während des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes die Sozialversicherungsbeiträge der Freiwilligen, was ihnen eine grundlegende Gesundheitsabdeckung garantiert.

Die Entsendeorganisationen sind außerdem dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung für die Freiwilligen im Ausland abzuschließen, die eine Krankenversicherung, eine Unfallversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Rücktransportversicherung beinhaltet.

Im Rahmen des Freiwilligendienstes im Schul- und Hochschulbereich ist das DFJW zugleich Entsende- und Aufnahmeorganisation und übernimmt somit die Krankenversicherung.

Für alle anderen Freiwilligendienste sind die Einsatzstellen selbst Entsende- und Aufnahmeorganisationen und übernehmen die Krankenversicherung.

Nach dem Deutsch-Französischen Freiwilligendienst

Bekommen die Freiwilligen eine Anerkennung für den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst?

Am Ende des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes erhalten die Freiwilligen eine Bescheinigung von der Agence du Service Civique.

Desweiteren ist es für die Einsatzstellen wünschenswert, den Freiwilligen ein Zeugnis samt Tätigkeitsbeschreibung des Freiwilligendienstes zu überreichen.

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